5.5. Die Ausnahmebewilligung ist nach dem Gesagten auch bei nochmaliger Überprüfung zu Recht verweigert worden. Die Baubewilligungsbehörde konnte für die bereits erstellten Bauelemente (zwei Sitzplätze und die drei Balkone) keine nachträgliche Bewilligung erteilen. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 119 vom 4. Februar 2020 Der Entscheid wurde vom Verwaltungsgericht am 29. September 2020 bestätigt. Dieser Entscheid wurde beim Bundesgericht angefochten, wo das Verfahren derzeit hängig ist. 4 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang