Zusätzlich hat die Rekurrentin ohne Bewilligung mit dem Sitzplatz und dem Balkon vor der Westfassade und dem Sitzplatz und den zwei Balkonen vor dem Anbau an der Ostseite neue Bauelemente erstellt, welche alle den Waldabstand zusätzlich verletzen und die noch näher an den Wald heranreichen als die 2013 bewilligten Teile. Mit der Erstellung der unbewilligten Bauteile hat die Rekurrentin eine wesentliche Verstärkung der Rechtswidrigkeit herbeigeführt, indem der im öffentlichen Interesse liegende Waldabstand noch stärker und an noch mehr Stellen des Gebäudes unterschritten wird, als mit den bewilligten Elementen.