Das umgebaute Gebäude hielt schon vor dem Umbau den Waldabstand nicht ein. Durch die Ausnahmebewilligung der Standeskommission vom 5. März 2013 (Prot. 279/13) und die gestützt darauf möglich gewordene und durch den Bezirksrat erteilte Baubewilligung vom 5. August 2013 wurden zusätzliche Gebäudeteile erlaubt, die naturgemäss alle den Waldabstand ebenfalls nicht einhalten, liegen doch auch die am weitesten vom Wald entfernten Gebäudeteile weniger als 20m von der Waldgrenze 3 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang