Dafür erlaubte die Standeskommission mit der Ausnahmebewilligung vom 5. März 2013 die weitere Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands. Bewilligt wurden insbesondere der Ersatz des eingeschossigen Eingangs- und Garagentrakts an der Ostfassade von 11m Länge und 6m Breite durch einen zweigeschossigen Anbau von gleicher Länge (11m) und eineinhalbfacher Breite (9m). Bewilligt wurde weiter eine Terrasse auf dem Dach des westlichen Gebäudeteils des ehemaligen Restaurants und schliesslich Balkone auf drei Geschossen an der Südfassade des Gebäudes, die 2m von der Fassade hätten vorspringen dürfen.