Die Umnutzung wurde der Rekurrentin bereits mit der Baubewilligung vom 22. Juli 2013 ermöglicht. Obwohl das gesamte, damals bestehende Gebäude im Waldabstandsbereich lag, wurden verschiedene Bauteile bewilligt, welche über die damalige Aussenhülle des Gebäudes hinausgingen. Dafür erlaubte die Standeskommission mit der Ausnahmebewilligung vom 5. März 2013 die weitere Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands.