Wenn sie nicht gekocht habe, hätten die Leute Anspruch auf Take away-Essen auf Geschäftskosten gehabt. Bei der zweiten Auskunft bestätigte der Arbeitgeber, dass der Beschwerdeführer ein bis zwei Mal bei ihnen gegessen habe und ergänzte, dass in diesen ein bis zwei Mal auch eine Bratwurst geholt und über die Firma abgerechnet worden sei. Aufgrund dieser Aussagen ist ersichtlich, 64 - 65 Geschäftsbericht 2019 – Anhang