3.3.2. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass am Mittag jeweils die Frau des Chefs gekocht habe oder Essen über die Gasse auf Geschäftskosten besorgt worden sei. Gemäss erster Auskunft des Geschäftsführers habe seine Frau ein bis zwei Mal pro Woche für gewisse Leute, darunter der Beschwerdeführer, gekocht. Dafür hätten die Mitarbeiter nichts bezahlen müssen. Wenn sie nicht gekocht habe, hätten die Leute Anspruch auf Take away-Essen auf Geschäftskosten gehabt.