2079 WML). Gemäss Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11) der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist der Wert anzugeben, der dem Arbeitnehmer durch die private Nutzung des Geschäftswagens zufliesst (Rz. 21). Übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten und hat der Arbeitnehmer lediglich die Benzinkosten für grössere Privatfahrten am Wochenenden oder in den Ferien zu bezahlen, so beträgt der zu deklarierende Betrag pro Monat 0.8% des Kaufpreises, inklusive sämtlichen Sonderausstattungen (Rz. 21).