Beim Magazin hätten sie nicht genügend Parkplätze für die Lieferwagen. Weiter habe der Geschäftsführer klargestellt, dass die Fahrzeuge nicht für private Zwecke genutzt werden dürften. Zudem gehe aus der definitiven Steuererklärung 2013 hervor, dass ein Abzug für Motorrad/Auto von Fr. 5’704.00 vorgenommen worden sei und keine private Nutzung eines Geschäftsautos versteuert worden sei. Ebenso gehe aus den Lohnkonti bzw. Lohnabrechnungen aus den Jahren 2012 und 2013 kein Pauschalbetrag oder ähnliches hinsichtlich eines Naturallohns wegen privater Nutzung eines Geschäftsautos hervor.