Nachdem der Geschäftsführer der Arbeitgeberin anlässlich des Telefons vom 18. Dezember 2017 verschiedene Angaben gemacht habe, seien noch weitere Abklärungen getätigt worden. So sei der Geschäftsführer am 2. Mai 2018 nochmals explizit zu einer allfälligen privaten Nutzung der Geschäftsautos befragt worden. Dabei habe er präzisierend angegeben, dass der Versicherte im Zeitpunkt des Unfalls einen Ducato Brückenwagen gefahren habe. Er sei mit dem Fahrzeug zu 90% von zu Hause zum Magazin gefahren. Er sei aber auch direkt auf die Baustelle oder zu einem Lieferanten gefahren. Beim Magazin hätten sie nicht genügend Parkplätze für die Lieferwagen.