4. Mit Entscheid vom 2. April 2019 wies die Suva die Einsprache ab. In der Begründung führt sie aus, dass bei der Ermittlung des Valideneinkommens sich die Frage stelle, was der Versicherte mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ohne Unfall verdienen würde. Zum Geschäftsauto habe sie am 2. Mai 2018 ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der B. AG geführt. Gemäss dem am 2. Mai 2018 erstellten Bericht dürften die Fahrzeuge der B. AG nicht für private Zwecke verwendet werden.