3. Am 28. August 2017 erhob A. Einsprache gegen die Verfügung und beantragte eine monatliche Rente von Fr. 2’947.05, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 47%. Er macht geltend, dass bei der Berechnung des Valideneinkommens verschiedene Faktoren nicht berücksichtigt worden seien, wie die private Nutzung des Geschäftsautos, die auf Betriebskosten eingenommenen Mittagessen sowie die Fixspesen. Die Berechnung des Invalideneinkommens, der Rentenbeginn per 1. August 2017 sowie die Berechnung der Integritätsentschädigung hat A. nicht gerügt.