Für die Ermittlung des hypothetischen Valideneinkommens ist relevant, was zum massgebenden Lohn gemäss Art. 5 AHVG zu zählen ist. Der massgebende Lohn umfasst insbesondere auch Naturalleistungen und Unkostenentschädigungen, soweit diese einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgelts darstellen. Erwägungen: I. 1. A. erlitt am 17. September 2013 einen Unfall. (…) 2. Mit Verfügung vom 4. August 2017 sprach die Suva A. eine Invalidenrente von 40% ab 1. August 2017 zu, was einer monatlichen Rente von Fr. 2’508.15 entspricht. Weiter verfügte sie eine Integritätsentschädigung von Fr. 15’750.00 bei einer Integritätseinbusse von 12.5 .