Ich habe unmittelbar nach dem Ausschwenken sofort abgebremst und mich wieder hinten eingeordnet». Der Berufungsbeklagte hat somit das Überholmanöver begonnen, hatte er doch die Absicht gehabt, dem roten Auto vorzufahren, bog auf die linke Fahrbahn aus, beschleunigte sein Auto, bremste ab und bog wieder hinter das rote Auto ein. Er gab an, er habe das entgegenkommende Fahr- 56 - 65 Geschäftsbericht 2019 – Anhang