2.2. Der Berufungsbeklagte hat an der ersten Einvernahme durch die Kantonspolizei Appenzell I.Rh. vom 12. Januar 2016 ausgesagt: «Vor mir fuhr ein roter Renault von der Mobility, (…). Dieses Auto wollte ich überholen und bemerkte dann, dass mir ein anderes Auto entgegenkam. Ich bremste stark ab und begab mich wieder hinter den roten Renault.». Diese Angaben bestätigte er in der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft vom 10. Juli 2017 in seiner Antwort zu Frage 6: «Ich habe nicht auf den Tacho geschaut bei der Beschleunigung. Ich habe unmittelbar nach dem Ausschwenken sofort abgebremst und mich wieder hinten eingeordnet».