Wichtige bzw. grundlegende Verkehrsvorschriften sind unter anderem jene über das Überholen. So gehört Überholen zu den gefährlichsten Fahrmanövern. Verletzungen der Verkehrsregeln über das Überholen werden deshalb überwiegend zu den objektiv groben Verkehrsregelverletzungen gezählt (vgl. BGE 129 IV 155 E. 3.2.1; Weissenberger, Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz, 2. Auflage, 2015, Art. 90 N 63). Eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer ist bereits bei einer erhöhten abstrakten Gefährdung gegeben (vgl. Urteil 6B_892/2009 vom 15. Januar 2010 E. 3.1; Weissenberger, a.a.