4.2. Das Verfahren wurde aufgrund dieses Bundesgerichtsurteils beim Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Zivil- und Strafgericht, unter der neuen Verfahrensnummer K 6- 2019 eingeschrieben. (…) II. 1. 1.1. Überholen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird (Art. 35 Abs. 2 SVG).