«1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Das Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Innerrhoden vom 29. Januar 2019 wird aufgehoben und die Sache zu neuer Beurteilung an dieses zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdegegner trägt die Gerichtskosten von Fr. 3’000.00.»