«1. A. wird der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überholen trotz Gegenverkehrs schuldig gesprochen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von CHF 1’800.00 und den Untersuchungskosten von CHF 1’305.30, insgesamt also CHF 3’105.30, gehen je zur Hälfte zu Lasten des Staates und von A. Die Begründungskosten betragen, sofern eine solche verlangt wird, CHF 900.00. 3. Der Staat hat den Beschuldigten ausseramtlich anteilmässig mit CHF 560.00 (inkl. MWST) zu entschädigen.»