Als A. das entgegenkommende Fahrzeug bemerkte, bremste er stark ab und fuhr wieder hinter den roten Personenwagen. C. wich nach rechts aus und fuhr durch den Zaun auf die Wiese. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell I.Rh. (folgend: Staatsanwaltschaft) erkannte mit Strafbefehl vom 30. Mai 2017: