Die Aufstellung des Beschwerdeführers zeigt, dass die Kostenbeteiligungen, insbesondere auch durch die nachträgliche Versicherungsdeckung für stationäre Krankenhausbehandlungen, insgesamt eher gering ausfallen, wobei die prozentuale Beteiligung schwankt. Bei den Jahren mit hohen Positionen (2012 und 2013) von rund EUR 5’000.00 und EUR 6’000.00 lag die Kostenbeteiligung des Beschwerdeführers bei unter EUR 100.00.