welche Kosten von der Beihilfe respektive der B. getragen wurden und wie hoch die eigene Beteiligung war. Beim Beschwerdeführer lag die eigene Kostenbeteiligung in den Jahren 2010 bis 2016 jeweils zwischen rund EUR 50.00 und EUR 500.00, bei angefallenen Kosten von bis zu EUR 6’000.00. Einzig im Jahr 2017 lag die Kostenbeteiligung mit fast EUR 2’800.00 (bei entstandenen Gesamtkosten von EUR 25’500.00) deutlich höher. Nach Angabe des Beschwerdeführers ergab sich dies aus einem stationären Krankenhausaufenthalt, der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht zufriedenstellend versichert gewesen sei.