2.7. Anhand der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der einzelnen Tarifbedingungen der B. lässt sich ohne konkrete Arzt- oder Krankenhausrechnung nicht prüfen, inwieweit im Innenverhältnis keine Deckung bestehen würde, zumal die Tarifsituation bei ausländischen Versicherungen für stationäre Aufenthalt anders ist als für schweizerische Versicherungen, welche Vereinbarungen mit den Leistungserbringern abschliessen. Der Beschwerdeführer hat für die Jahre 2010 bis 2017 eine Aufstellung für die Krankheitskosten von seiner Ehefrau und sich eingereicht, auf welcher aufgeführt ist,