Die ausländische Versicherung übernimmt die Kosten in voller Höhe und beschränkt sie nicht auf die Kosten, wie sie im Herkunftsstaat anfallen würden. Zudem gewährt sie die freie Wahl des Leistungserbringers.» Unter dieser Bestätigung folgt: «Zudem werden folgende besondere Versicherungsleistungen gewährt (bitte alle zutreffenden Leistungen ankreuzen): Welt- oder europaweite Versicherungsdeckung, freie Spitalwahl (öffentlich/privat), Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, 100% Kostenerstattung (keine Tarifbeschränkung), freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Weiteres».