Die B. gleiche die Fehlbeträge im Wesentlichen aus, zahle dann also mehr als 30%. Die Beihilfe und diese Versicherung hätten bisher in vollem Umfang die Kosten erstattet - z.B. auch bei allen Zahnbehandlungen in der Schweiz. Dies sei eine Leistung, die eine Grundversicherung in der Schweiz nicht erbringe, wenn man an den Selbstbehalt denke, bzw. die über eine kostspielige Zusatzversicherung abgedeckt werden könne, die er aber aus Altersgründen nicht mehr abschliessen könne.