Einerseits die oben genannte Beihilfe, und andererseits sei er für die Differenz zwischen den Kosten und der Leistung der Beihilfe bei der B. versichert. Dabei gewähre die B. den vollen Versicherungsschutz im Rahmen der abgeschlossenen Tarife, die sich aus dem Versicherungsschein ergebe. Besonders die Positionen BE/S2* und WK70** seien Tarife, die greifen, wenn die Beihilfe wegen des Auslandeinsatzes nicht die vollen 70% erstatte. Die B. gleiche die Fehlbeträge im Wesentlichen aus, zahle dann also mehr als 30%.