Die Schwierigkeiten beim Abschluss von Zusatzversicherungen müssen ihren Grund im Alter oder Gesundheitszustand der versicherten Person haben. Die kritische Grenze für den noch möglichen Abschluss einer Zusatzversicherung in der Schweiz liegt für den stationären Bereich bei 55 Jahren (vgl. Eugster, a.a.O., Art. 3 N 14).