Die verfügende Behörde hat sich mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung - mit Ausnahme der Sicht- und Lärmschutzwände am entsprechenden Strassenabschnitt - nicht differenziert auseinandergesetzt und nicht schlüssig dargelegt, weshalb die Ausführung der Sichtschutzwand mit PV-Modulen das Wechselspiel zum Haus, dessen Fassade bezüglich Farbgebung und Materialisierung den ersuchten Photovoltaik-Modulen sehr ähnlich sind, im Gegensatz zur Ausführung mit Holz wesentlich verschlechtert. Die Veränderung des Erscheinungsbilds der Sichtschutzwand, wenn diese statt Holz mit PV-Modulen errichtet wird,