Die verfügende Behörde macht zu recht nicht geltend, dass das Strassenbild an der Umfahrungsstrasse von Appenzell, besonders schützenswert ist. So werden die sich am entscheidenden Strassenabschnitt befindenden Lärmschutzwände, auf welche die verfügende Behörde und die Vorinstanz betreffend Homogenität Bezug nehmen, im baukulturellen Leitbild Appenzell Innerrhoden 2018 dahingehend gewürdigt, als dass sie das Ortsbild nicht verbessern. Die Sichtschutzwände somit als Massstab für die Beurteilung einer guten Gesamtwirkung nach Art.