Abs. 4 RPG zu beachten. Danach gehen die Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden und neuen Bauten den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor. Im Zweifelsfall ist zugunsten der Solaranlage zu entscheiden (vgl. Hettich/Peng, Erleichterte Bewilligung von Solaranlagen in der Rechtspraxis, in: AJP 10/2015, S. 1432; Jäger, Solaranlagen, Eine Einordnung des neuen Artikels 18a RPG, in: Raum und Umwelt, November 6/2014, S. 17). 43 - 65 Geschäftsbericht 2019 – Anhang