bewilligten Holzsichtschutzwand durch eine Sichtschutzwand aus PV-Modulen die erforderliche Gesamtwirkung nicht erreicht werde. Dass die Baukommission bei der Interessenabwägung das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien weniger hoch gewichtet habe als das öffentliche Interesse an der Einordnung der Anlage in das Orts- und Strassenbild, sei deshalb richtig.