3. Die Baukommission Inneres Land AI verweigerte mit Verfügung vom 8. Juni 2018 die Bewilligung für den Ersatz des bewilligten Sichtschutzes aus Holz durch einen solchen aus PV-Modulen auf den Parzellen Nr. X. und Y.. Als Begründung führte sie an, dass die Sicht- und Lärmschutzwände bei den übrigen Grundstücken gegenüber der Umfahrungsstrasse in Appenzell aus Holz bestünden. Eine Ausführung mit PV-Modulen würde zu einem unerwünschten Kontrast führen, eine solche Ausführung stünde im krassen Gegensatz zu den herkömmlichen aus Holz bestehenden Sichtschutzwänden im betreffenden Quartier- und Strassenbild.