40 - 65 Geschäftsbericht 2019 – Anhang 2.4. Baugesetz-Beschwerde (Sichtschutz mit Photovoltaik-Elementen) Bei einer Photovoltaikanlage als Sichtschutz an einer Umfahrungsstrasse besteht ein überwiegendes Interesse an der Nutzung der Solarenergie gegenüber dem ästhetischen Anliegen (Art. 18a Abs. 4 RPG). Erwägungen: 1. Die Baukommission Inneres Land AI erteilte mit Verfügung vom 13. Juni 2017 A. und B. die Baubewilligung für die Erstellung einer Böschungssicherung (Bollensteinmauer) inklusive einem sich darauf befindlichen Sichtschutz aus Holz auf den Parzellen X. und Y., beide Wohnzone W2.