Das Gericht hält in Berücksichtigung des tiefen Einkommens des Berufungsklägers von jährlich rund Fr. 35’000.00 und dessen Verschulden, welches als leicht einzustufen ist, eine Busse von Fr. 400.00 als angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist praxisgemäss ausgehend von einem Äquivalent von Fr. 100.00 pro Tag auf 4 Tage festzusetzen.