erkennbar. Die Polizei hat lediglich die mutmassliche Fahrspur des Berufungsklägers mit Markierungen kenntlich gemacht. Weitergehende Abklärungen wurden nicht getätigt. So wurde zum Beispiel der Lokführer, der die Situation gemeldet hat, nicht befragt. Auch wurden am Fahrzeug des Berufungsklägers keine Spuren gesichert, welche eine Kollision mit dem Plastikpfahl beweisen würden. Daran ändern auch die Abklärungen des Bezirksgerichts beim Landesbauamt nichts. Es ist nicht ersichtlich, warum die Polizei die angetroffene Situation nicht dokumentiert hat.