Der Berufungskläger führte aus, er habe ein Tier gesehen, das sich im Kreis gedreht habe, respektive vermutlich gespielt habe. Wenn man als Fahrzeuglenker ein sich bewegendes Tier auf der Strasse erblickt, muss die Geschwindigkeit und das Fahrverhalten entsprechend angepasst werden, dass adäquat reagiert werden kann. Bei einem Tier ist immer mit einer raschen Bewegungsänderung zu rechnen. Dies alleine ist nicht überraschend.