1.4. Der Berufungskläger hat in der polizeilichen Befragung (wobei er das Protokoll nicht unterzeichnet hat) als auch in den Befragungen vor Bezirks- und Kantonsgericht eingeräumt, am Sonntagmorgen des 1. November 2015 von Meistersrüte nach Appenzell fahrend über die linke Fahrbahn auf das Schotterbett der Appenzeller Bahnen gefahren zu sein. Als Grund gab er an, dass er auf der rechten Strassenseite, also seiner Fahrbahn, ein Tier gesehen habe, dass sich im Kreis gedreht, respektive gespielt habe. Er habe das Tempo gedrosselt und sei auf die linke Fahrbahn, also die Gegenfahrbahn, gefahren, weil diese frei gewesen sei.