Dass ein Tier bei einem Nähern plötzlich die Richtung ändere respektive davonrenne, sei allgemein bekannt und nichts Überraschendes. Im Gegenteil, damit müsse genau gerechnet werden. Vorliegend sei es absolut angemessen, geboten und auch möglich gewesen, das Fahrzeug stark abzubremsen, allenfalls auf Schritttempo, notfalls gar anzuhalten. Indem der Berufungskläger sein Tempo überhaupt nicht dem Hindernis auf der Strasse angepasst habe, habe er es an der rudimentärsten Aufmerksamkeit auf die Strasse und das Hindernis vermissen lassen.