1. 1.1. Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt (Art. 90 Abs. 1 SVG). Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG). Der Führer muss ständig so wachsam sein, dass er die Umstände aufnehmen und verarbeiten kann, sodass er rechtzeitig und situationsadäquat reagieren kann. Der Lenker hat seine Aufmerksamkeit der ganzen Strassenbreite zu widmen.