Der Beschuldigte habe gemäss Polizeiprotokoll vom 1. November 2015 angegeben, vor dem Unfall Alkohol konsumiert zu haben. Nach dem Unfall am 1. November 2015 sei er nach Hause gegangen und habe dort um ca. 6.30 Uhr einen mittelgrossen Schluck Appenzeller getrunken. Am gleichen Morgen um 07.58 Uhr habe ein Atemlufttest ein Ergebnis von 0.45 Promille ergeben. Anschliessend sei dem Beschuldigten Blut abgenommen worden, welches durch das IRM ausgewertet worden sei.