Der Beschuldigte habe anlässlich der Befragung während der Hauptverhandlung vom 18. September 2018 angegeben, er habe auf der Geraden gesehen, dass sich ein Tier auf seiner Fahrbahn befunden habe, woraufhin er seine Fahrt verlangsamt habe, um an dem Tier vorbei zu fahren. Das Tier sei auf einmal nach links in Richtung seines Autos gesprungen. Aus Reflex habe er das Auto nach links gelenkt, um dem Tier auszuweichen und sei über den Randstein gefahren. Befinde sich ein Tier auf der Fahrbahn, müsse man damit rechnen, dass dieses auf einmal in eine Richtung springe.