Da der Beschuldigte sein Fahrzeug trotz der kaputten Pneus ca. 400m zum nächsten Parkplatz gefahren habe, habe er ein Fahrzeug, welches den Vorschriften nicht entspreche, gelenkt. Der Beschuldigte habe anlässlich der Befragung an der Hauptverhandlung am 18. September 2018 ausgesagt, er habe das Auto nicht mitten auf der Strasse stehen lassen wollen, weshalb er im Schritttempo zur nächstliegenden Parkmöglichkeit gefahren sei. Der Beschuldigte habe somit eine Interessenabwägung vorgenommen, welches Verhalten eine kleinere Gefährdung der Verkehrssicherheit und im weiteren Sinne des Lebens darstelle.