Auch auf der Fotodokumentation der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. seien weder ein defekter Plastikpfahl noch Schottersteine auf der Fahrbahn zu sehen. Der Beschuldigte habe anlässlich der Befragung an der Hauptverhandlung vom 18. September 2018 angegeben, er habe nach dem Selbstunfall angehalten und zur Unfallstelle geschaut, jedoch keinen Schaden feststellen können. Aufgrund der nicht vorhandenen Fotos und der fehlenden Rechnung für eine Reparatur eines Plastikpfahls würden unüberwindliche Zweifel bestehen, ob tatsächlich ein Schaden entstanden sei.