Auch die Polizei sei gebeten worden Auskunft zu geben, ob im Zusammenhang mit einem Selbstunfall vom 1. November 2015 ein defekter Plastikpfahl vorgefunden worden sei und ob dieser defekte Plastikpfahl bzw. dessen defekte Teile aufbewahrt worden seien. Zudem solle die gesamte Fotodokumentation des Unfalls beigelegt werden. Laut dem Bericht des Landesbauamts Appenzell I.Rh. vom 20. August 2018 sei im Zusammenhang mit dem Selbstunfall vom 1. November 2015 keine schriftliche Unfallmeldung vorhanden, noch sei Rechnung für die Reparatur eines Plastikpfahls gestellt worden. Auch auf der Fotodokumentation der Kantonspolizei Appenzell