Das Gericht habe mit Schreiben vom 16. August 2018 das Landesbauamt Appenzell I.Rh. gebeten, einen Bericht einzureichen, welcher Auskunft darĂ¼ber geben soll, ob im Zusammenhang mit einem Selbstunfall vom 1. November 2015 eine Meldung eines defekten Plastikpfahls eingegangen sei, bzw. ob ein solcher ersetzt und in Rechnung gestellt worden sei. Auch die Polizei sei gebeten worden Auskunft zu geben, ob im Zusammenhang mit einem Selbstunfall vom 1. November 2015 ein defekter Plastikpfahl vorgefunden worden sei und ob dieser defekte Plastikpfahl bzw. dessen defekte Teile aufbewahrt worden seien.