In den Akten würden sich weder Fotos des angeblich defekten Plastikpfahls noch der Schottersteine auf der Strasse befinden. Das Gericht habe mit Schreiben vom 16. August 2018 das Landesbauamt Appenzell I.Rh. gebeten, einen Bericht einzureichen, welcher Auskunft darüber geben soll, ob im Zusammenhang mit einem Selbstunfall vom 1. November 2015 eine Meldung eines defekten Plastikpfahls eingegangen sei, bzw. ob ein solcher ersetzt und in Rechnung gestellt worden sei.