Darin führt es betreffend die SVG-Vorwürfe im Wesentlichen aus, dass der Beschuldigte gemäss der Anklageschrift einen Plastikpfahl beschädigt habe, als er mit dem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen sei, und Schottersteine auf die Fahrbahn geschleudert habe. In den Akten würden sich weder Fotos des angeblich defekten Plastikpfahls noch der Schottersteine auf der Strasse befinden.