3. 3.1. Am 18. September 2018 erliess das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. folgendes Urteil B 1-2018: «1. 1.1. (...) 1.2. A. wird des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall im Sinne von Art. 92 Abs. 1 SVG freigesprochen. 1.3. A. wird des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs im Sinne von Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG freigesprochen. 1.4. (…) 2. 2.1. A. wird der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Abs. 1 SVG durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs schuldig gesprochen.