Den Akten kann nicht entnommen werden, dass er über diese angeblichen mündlichen Aufforderungen zur Lohnzahlung hinaus vor Ende November 2017 konkret etwas unternommen hätte, um zu seinem Lohn zu kommen. Dass seine Lohnansprüche gefährdet waren, zeigt sich auch darin, dass die Arbeitgeberin nach Angaben des Beschwerdeführers bereits in der Vergangenheit auf die finanzielle Hilfe von Investoren angewiesen gewesen sei. Ein Zuwarten des Beschwerdeführers in der Hoffnung, diese Investoren würden erneut helfen, statt weitergehende Schritte einzuleiten, kann aus objektiver