Der Lohn für März 2016 wurde erst mit letzter Teilzahlung vom 28. September 2016 beglichen. Der Lohn für April 2016 wurde bis Ende 2016 nicht vollständig beglichen, es blieb bei einem Ausstand von Fr. 1’200.00. Trotzdem blieb der Beschwerdeführer untätig, arbeitete aber weiter für die Arbeitgeberin. Er hat somit einen längeren Lohnaufschub offensichtlich hingenommen.